Maschinensicherheit

Damit die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt sind.

Wer Maschinen in der Schweiz oder in EU-Ländern herstellt oder inverkehrbringt, ist gesetzlich verpflichtet, grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu erfüllen. Dies gibt die Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG vor. Allfällige weitere Anforderungen, die für den eigenen Maschinentyp zutreffen, sind unter Berücksichtigung des «Stands der Technik» ebenfalls einzuhalten. Mit der EG-Konformitätserklärung wird schlussendlich bestätigt, dass die Maschine oder Anlage nach dem «Stand der Technik» konstruiert und gebaut ist sowie die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie auch entsprechend eingehalten sind.

Klingt einfach, fordert aber in der Praxis viele Anwender und Inverkehrbringer von Maschinen sehr oft heraus. Weiter sind die Pflichten der Betreiber von Maschinen und Anlagen keinesfalls zu unterschätzen. Um Licht ins Dunkel zu bringen, bildet das Thema Maschinensicherheit regelmässig Inhalt der SAVE-Veranstaltungen. Keine Fremdwörter sind deshalb für Fachleute im Bereich der Maschinensicherheit folgende (Übersicht keinesfalls vollständig):

  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG)
  • Konformitätsbewertungsverfahren, EG-Konformitätserklärung
  • Übereinstimmungserklärung, Einbauerklärung
  • Gefahrensituationen, Gefärdungsermittlung
  • Pflichten von Hersteller und Inverkehrbringer von Maschinen
  • Risikobeurteilung, ISO 12100, Restrisiken
  • Technische Unterlagen, Dokumentation, Bedienungsanleitung, Betriebsanleitungen
  • Unvollständige Maschinen, Baugruppen, Occasions-Maschinen
  • Stand der Sicherheitstechnik
  • Pflichten für den Käufer einer Maschine
  • Zertifizierung, CE-Konformität, Baumusterprüfung
  • Umbau von Maschinen
  • Verkettung von Maschinen
Kommende Veranstaltungen
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht aktueller Veranstaltungen der SAVE AG
Dies ist eine VKF-anerkannte Weiterbildung!

Mit objektorientierten Brandschutz-Strategien, mit kluger Brandschutzplanung und Nachweisverfahren entwickeln sich smarte, bedürfnisgerechte Lösungen.
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Wie gelingt der Übergang von der blossen Pflichterfüllung zur qualitativ hochwertigen Umsetzung von ASGS im Alltag?
Dies ist eine SES-anerkannte Weiterbildung!

Was bedeutet der Einsatz von KI für die Sicherheit in Organisationen, für das Risikomanagement, für die Krisenbewältigung oder etwa für die Gebäudetechnik?
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Ihr Nutzen an einer Teilnahme
  • Integrale Betrachtung auf das Thema Sicherheit.
  • Know-how breit abstützen.
  • Praxistransfer: von den Erfahrungen Anderer lernen. Grosse Praxiserfahrung der Referenten.
  • Wissensvorsprung sichern und Vorteile durch stetige Weiterbildung schaffen.
  • Optimierungspotenziale erfahren und umsetzen.
  • Weitreichende Akzeptanz und hohe Qualität.
  • Langjährige Erfahrung im Markt.
  • Networking in der Sicherheitsbranche, sich vernetzen.
  • Weiterbildungsanerkennung.

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