Die europäische Maschinenverordnung «Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen» wurde im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht und ist, nach einer Berichtigung der Termine, seit dem 19. Juli 2023 in Kraft und muss am 20. Januar 2027 (Stichtag) verbindlich angewendet werden.
Ab dem 20. Januar 2027 sind Maschinen und dazugehörige Produkte zwingend nach der Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen in Verkehr zu bringen. Es gibt keine Übergangsfrist, in der wahlweise die aktuell gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder die neue Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen angewendet werden kann.
Die Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen legt neue Anforderungen für Wirtschaftsakteure fest, die gesetzlich verpflichtend sind. Ohne die Umsetzung dieser Anforderungen ist es verboten, Maschinen ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr zu bringen oder diese Maschinen zu betreiben. Derzeit besteht weder ein Leitfaden zur Anwendung der Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen noch sind zu allen Anforderungen harmonisierte Normen verfügbar. Dies erschwert das Verständnis der Gründe für die neuen Anforderungen.
Am SSI-Seminar werden wir Ihnen die wesentlichen Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen präsentieren und erläutern, welche Massnahmen in der Praxis bereits jetzt umgesetzt werden können, um unvorhergesehene Herausforderungen ab 20. Januar 2027 zu vermeiden.
In Bereichen, in denen die Anforderungen der Verordnung noch unklar sind, werden wir unsere Interpretationen präsentieren, die eine wertvolle Unterstützung für praxisnahe Ansätze und Empfehlungen bieten. Interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Kursleiter Renato Walker und das Organisationsteam.
Anerkannte Weiterbildung:
Von SAQ und SGAS anerkanntes Fortbildungsseminar!
Das sagen bisherige Teilnehmende vergangener Maschinensicherheits-Seminare:
«Spannende Praxisbeispiele vorgestellt. Direkt auf aktuelle Problem- und Fragestellungen eingegangen.»
«Inhalte bringen mich weiter. Vielen Dank.»
«Hohe Fachkompetenz des Referenten.»