Neue Mindestlöhne für Sicherheitsdienstleister

Wie aus einer Mitteilung des VSSU hervorgeht, konnten sich der VSSU und die Gewerkschaften Unia und Syna darauf einigen, die Mindestlöhne für die drei Anstellungskategorien (auf der Basis der Scala mobile, einschliesslich Geld- (CIT)/Werttransport) per 1. Januar 2023 zu erhöhen. Vorausgesetzt, dass die beantragte Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesrat erfolgt.

Die neuen Mindestlöhne für die drei Anstellungskategorien (auf der Basis der Scala mobile, einschliesslich Geld- (CIT)/Werttransport) sollen wie folgt erhöht werden:

  • Kategorien A und B: Erhöhung um 0,6% auf den Mindestlöhnen über alle Dienstjahre
  • Kategorie C: Erhöhung um 2% auf den Mindestlöhnen über alle Dienstjahre

Die Erhöhungen der Mindestlöhne gelten grundsätzlich ab 1. Januar 2023, sofern die beantragte Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) per 1. Januar 2023 durch den Bundesrat erfolgt ist. Sollte die AVE erst später in Kraft treten, gilt eine Übergangsfrist zur Umsetzung der Lohnerhöhungen bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der AVE.
Sobald die Lohnerhöhungen umgesetzt sind, wird der VSSU seinen Mitgliedern die aktualisierten Dokumente «Entwicklung der Personalkosten – Lohnindex 2014 – 2023» und «Personalkosten pro produktive (fakturierbare) Stunde pro Lohnkategorie» in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch zur Verfügung stellen.
Das Projekt «GAV next» ist angelaufen und der VSSU konnte zusammen mit den Sozialpartnern Unia und Syna eine erste Verhandlungsrunde zur Überarbeitung des Gesamtarbeitsvertrags der Branche bestreiten. Der VSSU dankt seinen Mitgliedern für die zahlreich eingegangenen ausgefüllten Fragebogen zum Thema. Anlässlich der ersten Sitzung wurden unter anderem Ziele definiert, Arbeitspakete bestimmt und es wurde über den Zeitplan diskutiert.

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