Objektschutzmassnahmen zur Störfallvorsorge

Das Bundesamt für Umwelt informiert in seiner jüngsten Mitteilung über Objektschutzmassnahmen zur Störfallvorsorge.

Bern, 04.07.2025 – Grundsätzlich sollten im Konsultationsbereich von Störfallanlagen raumwirksame Tätigkeiten mit einem starken Anstieg der Risiken vermieden werden. Im Zuge der Siedlungsverdichtung ist dies aber nicht immer möglich. Durch die Realisierung von geeigneten Objektschutzmassnahmen (OSM) kann versucht werden, einen allfälligen Risikoanstieg abzudämpfen. Diese Publikation zeigt auf, für welche Vorhaben geeignete OSM zur Verfügung stehen, und benennt Beispiele solcher Schutzmassnahmen zur Erreichung des Schutzziels. Im Weiteren wird dargelegt, wie die Schutzwirkung dieser OSM im Rahmen von Risikoberechnungen oder Ausmasseinschätzungen berücksichtigt werden kann.

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