Sind Sie sattelfest im Thema Maschinensicherheit? Hier erhalten Sie Fachwissen dazu.

Sind Sie noch nicht ganz sattelfest im stark regulierten und komplex anmutenden Thema der Maschinensicherheit? Ja? Dann nichts wie hin zum SSI-Praxisseminar «MASCHINENSICHERHEIT» vom 15. September 2021 in Olten.

Welches sind die gesetzlichen Grundlagen und Pflichten für Hersteller und/oder Inverkehrbringer von Maschinen? Wo liegen wesentliche Unterschiede zwischen Hersteller und Betreiber von Maschinen? Seminarteilnehmende erfahren, welche Unterlagen im Konformitätsbewertungsverfahren nach den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu erstellen sind, um eine Maschine oder unvollständige Maschine gesetzeskonform in Verkehr zu bringen. Im Weiteren werden einige harmonisierte Normen vorgestellt, unter anderem die EN ISO 12100:2010, welche die grundsätzliche Methodologie für die Risikobeurteilung festlegt, um sichere Maschinen überhaupt zu konstruieren. Neben der EG-Konformitätserklärung ist dem Kunden auch eine Betriebsanleitung der Maschine mitzuliefern. Welche gesetzlichen Mindestanforderungen gelten bei der Erstellung von Betriebsanleitungen und welche empfohlenen Normen können beigezogen werden? Was ist bei der Beschaffung und beim Umbau von Maschinen zu beachten? Antworten gibt’s von den Referenten.

Eingetaucht wird auch in die Thematik, wie unter der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (PED) und Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) mit der Fragestellung beziehungsweise dem Begriff der «Gesamtanlage» umzugehen ist. Vielfach ist in der Praxis – insbesondere bei «Mischanlagen» mit Druckgeräten und Maschinen – unklar, wer die Verantwortung als Hersteller einer Gesamtanlage oder von wesentlich veränderten Maschinen trägt. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten sich bieten, solche Projekte gesetzeskonform umzusetzen.

Anzeige: