Qualität@VSSU

Der Begriff der Qualität steht in der Alltagssprache als Gegenstück zur Quantität. Der VSSU hat sich ausdrücklich nicht zur Quantität, sondern zur Qualität bekannt – seine Mitgliedsfirmen sollen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und im Einklang mit Recht und GAV korrekt arbeiten, qualitätsvolle Dienstleistungen erbringen und durch ihr professionelles Wirken einen Beitrag dazu leisten, das Image der privaten Sicherheitsdienstleistungs-Branche zu verbessern. Gemäss dem Handbuch «Auftragsvergabe für private Sicherheitsdienstleistungen» strebt der VSSU an, «dass auf dem Markt der privaten Sicherheitsdienstleistungen nur hochwertige Dienstleistungen zu marktkonformen Preisen angeboten werden.» Dadurch soll der Preiserosion entgegengewirkt und das Qualitätskriterium in Ausschreibungen für Sicherheitsdienstleistungen aufgewertet werden. Doch Qualität spielt nicht nur im Bereich der Ausschreibungen eine Rolle.

Der zweite Punkt in der Mission des VSSU sieht vor, dass «die VSSU-Mitgliedschaft ein Qualitätssiegel und mit verbindlichen Auflagen verbunden ist.» Um diesem Punkt gerecht zu werden, hat eine Arbeitsgruppe des VSSU unter der Leitung des VSSU-Vorstands unlängst die Anforderungskriterien für Beitrittskandidaten des VSSU verschärft. Zahlreiche weitere Nachweise müssen nun für eine Aufnahme im Verband erbracht werden und der VSSU überprüft kritisch die Erfüllung verschiedener Qualitätskriterien.

Doch was macht nebst einer VSSU-Mitgliedschaft die Qualität eines Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmens aus? In erster Linie die Angestellten, deren Qualität wiederum mit der genossenen Aus- und Weiterbildung, aber auch mit dem Leumund einer Person in Abhängigkeit steht. Die Auflagen für die Berufsausübung der Sicherheitsangestellten in der Schweiz sind immer noch kantonal geregelt und weisen daher eine grosse Heterogenität auf. Der VSSU als Branchenverband der schweizerischen Sicherheitsdienstleister wird sich deshalb auch nach dem Scheitern verschiedener Vorstösse dafür einsetzen, eine schweizweit einheitliche Regulierung der Sicherheitsdienstleistungs-Branche zu erwirken. Nur so kann letztlich eine Einheitlichkeit in Bezug auf die Qualität der von Sicherheitsunternehmen und deren Angestellten erbrachten Dienstleistungen garantiert werden.

Da Sicherheitsdienstleistungen mehrheitlich von Menschen ausgeführt werden, muss der Mensch auch im Zentrum des Interesses stehen, wenn es um den Ausbau und die Förderung der Qualität geht. In diesem Zusammenhang kommt der Überarbeitung des in die Jahre gekommenen Gesamtarbeitsvertrags (GAV) für den Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen eine grosse Wichtigkeit zu. Der VSSU hat folgerichtig entsprechende Verhandlungen mit den Gewerkschaften Unia und Syna aufgenommen. Schliesslich ist «die Erhaltung der Qualität der Dienstleistungen aller dem Vertrag unterstellten Arbeitgeber (Betriebe und Betriebsteile) im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen» der erklärte Zweck des GAV. Und am Anfang aller Bestrebungen in Richtung Qualität sollte ein klares, nachvollziehbares, aber auch modernes, verständliches und den aktuellen Begebenheiten angepasstes Regelwerk für Arbeitgeber und Mitarbeitende stehen.

Geht es um die Mitarbeitenden, ist immer auch die Aus- und Weiterbildung ein zentrales Element, dem die notwendige Beachtung geschenkt sein will. Reicht es aus, dass Sicherheitsfachleute vielerorts nur firmenintern ausgebildet werden? Sollte trotz zahlreicher Bedenken über eine Grundausbildung im Sicherheitsbereich nachgedacht werden oder zumindest über einheitliche Standards in Sachen Ausbildung? Fakt ist, dass der VSSU auch künftig im Bereich der eidgenössischen Berufsprüfungen aktiv bleibt, allgemeine Tendenzen mitverfolgt, die Schaffung von Berufsprüfungen in weiteren Fachrichtungen prüft und die Prüfungsinhalte den neusten Entwicklungen anpasst.

Doch auch die Qualität eines Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmens muss gewährleistet sein. Die Qualität einer Sicherheitsfirma charakterisiert sich einerseits durch qualifizierte Führungspersonen, klar geregelte Zuständigkeiten und Abläufe, durch eine geeignete Infrastruktur inklusive technischer Hilfsmittel, andererseits aber auch durch Erfahrungen und Werte. Diesbezüglich sind beispielsweise Richtlinien im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wichtig, ein Qualitätsmanagementsystem oder das Vorhandensein von Datenschutzrichtlinien sowie eines Verhaltenskodexes. Ein solcher Kodex für die VSSU-Mitgliedsfirmen wird momentan durch die Ausbildungskommission des Verbands erarbeitet. Er definiert die Grundsätze, von denen sich Mitgliedsfirmen des VSSU leiten lassen sollen, damit die VSSU-Mitgliedschaft tatsächlich als Qualitätssiegel gilt.

Trotz zahlreicher Ziele, die es in den nächsten Jahren noch zu erreichen gilt, wie der nachhaltigen Eindämmung der Preiserosion, der Schaffung einer schweizweit einheitlichen Regulierung der Branche sowie der Definition allgemeiner Ausbildungsgrundlagen, zieht sich die Förderung der Qualität wie ein roter Faden durch die Geschichte des VSSU.

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