
Wer Maschinen in der Schweiz oder in EU-Ländern herstellt oder inverkehrbringt, ist gesetzlich verpflichtet, grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu erfüllen. Dies gibt die Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG vor. Allfällige weitere Anforderungen, die für den eigenen Maschinentyp zutreffen, sind unter Berücksichtigung des «Stands der Technik» ebenfalls einzuhalten. Mit der EG-Konformitätserklärung wird schlussendlich bestätigt, dass die Maschine oder Anlage nach dem «Stand der Technik» konstruiert und gebaut ist sowie die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie auch entsprechend eingehalten sind.
Klingt einfach, fordert aber in der Praxis viele Anwender und Inverkehrbringer von Maschinen sehr oft heraus. Weiter sind die Pflichten der Betreiber von Maschinen und Anlagen keinesfalls zu unterschätzen. Um Licht ins Dunkel zu bringen, bildet das Thema Maschinensicherheit regelmässig Inhalt der SAVE-Veranstaltungen. Keine Fremdwörter sind deshalb für Fachleute im Bereich der Maschinensicherheit folgende (Übersicht keinesfalls vollständig):
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG)
- Konformitätsbewertungsverfahren, EG-Konformitätserklärung
- Übereinstimmungserklärung, Einbauerklärung
- Gefahrensituationen, Gefärdungsermittlung
- Pflichten von Hersteller und Inverkehrbringer von Maschinen
- Risikobeurteilung, ISO 12100, Restrisiken
- Technische Unterlagen, Dokumentation, Bedienungsanleitung, Betriebsanleitungen
- Unvollständige Maschinen, Baugruppen, Occasions-Maschinen
- Stand der Sicherheitstechnik
- Pflichten für den Käufer einer Maschine
- Zertifizierung, CE-Konformität, Baumusterprüfung
- Umbau von Maschinen
- Verkettung von Maschinen
Die EN 62676-4 ist eine Norm für Praktiker. Betreiber, Errichter und Benutzer einer Videoüberwachungsanlage werden bei der Aufstellung ihrer Anforderungen sowie die Planer bei der Festlegung von geeigneten Anlagenteilen unterstützt. Ausserdem stellt die Norm entsprechende Mittel für die objektive Bewertung einer Videoanlage bereit.
Schier grenzenlos scheinen die technischen Möglichkeiten zu sein. So auch im Brandschutz. Werden sich die aktuellsten Innovationen und der Stand der Technik auch langfristig bewähren? Ist der technische Brandschutz überreguliert?
Das Betreiben, Inverkehrbringen und Herstellen von Maschinen ist mit vielen Vorgaben verbunden und fordert Fachwissen. Die relevanten Aspekte rund um die Maschinen- und Druckgeräterichtlinie werden deshalb am Seminar in praxisgerechter und anschaulicher Form vermittelt.
Die EN 62676-4 ist eine Norm für Praktiker. Betreiber, Errichter und Benutzer einer Videoüberwachungsanlage werden bei der Aufstellung ihrer Anforderungen sowie die Planer bei der Festlegung von geeigneten Anlagenteilen unterstützt. Ausserdem stellt die Norm entsprechende Mittel für die objektive Bewertung einer Videoanlage bereit.
Das Betreiben, Inverkehrbringen und Herstellen von Maschinen ist mit vielen Vorgaben verbunden und fordert Fachwissen. Die relevanten Aspekte rund um die Maschinen- und Druckgeräterichtlinie werden deshalb am Seminar in praxisgerechter und anschaulicher Form vermittelt.
Schier grenzenlos scheinen die technischen Möglichkeiten zu sein. So auch im Brandschutz. Werden sich die aktuellsten Innovationen und der Stand der Technik auch langfristig bewähren? Ist der technische Brandschutz überreguliert?
- Integrale Betrachtung auf das Thema Sicherheit.
- Know-how breit abstützen.
- Praxistransfer: von den Erfahrungen Anderer lernen. Grosse Praxiserfahrung der Referenten.
- Wissensvorsprung sichern und Vorteile durch stetige Weiterbildung schaffen.
- Optimierungspotenziale erfahren und umsetzen.
- Weitreichende Akzeptanz und hohe Qualität.
- Langjährige Erfahrung im Markt.
- Networking in der Sicherheitsbranche, sich vernetzen.
- Weiterbildungsanerkennung.
- 4. Juli 2022
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