40. Jubiläum der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitssicherheit

Die SpezialistInnen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz müssen besser unterstützt werden

Die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitssicherheit (SGAS) bereitet sich auf ihre 40. Jubiläumsfeier am 25. April in Bern vor. Obwohl das tägliche Engagement der 1’800 SpezialistInnen dazu beigetragen hat, die Zahl der Berufsunfälle in der Schweiz seit 1980 um die Hälfte zu senken, hat eine kürzlich durchgeführte Umfrage unter den Mitgliedern einen Mangel an Unterstützung der Unternehmen, sowie zu wenig Kontrollen aufgezeigt.

Am 1. Januar 1984 wurde durch das gleichzeitige Inkrafttreten des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) und der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV), die Arbeitssicherheit und die Pflicht der Arbeitgeber, Sicherheitsfachleute beizuziehen, um die Gesundheit und den Schutz der Arbeitnehmenden zu gewährleisten, gesetzlich verankert. Mit diesem Hintergrund wurde am 15. Juni 1984 die SGAS gegründet, mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige Weiterbildung zu fördern, die Arbeit ihrer Mitglieder mehr hervorzuheben und deren Interessen zu vertreten. Die SGAS bietet u.a. Fachtagungen, führt ein Register der SpezialistInnen für Arbeitssicherheit und einen Katalog an mit Gütesiegeln versehenen Ausbildungen.
Eine kürzlich durchgeführte Umfrage unter ihren Mitgliedern ergab, dass 62% der Befragten die gesetzlichen Anforderungen in Sachen Weiterbildung einhalten. Die 37,5% Mitglieder, die sich nicht auf dem neuesten Stand befinden, haben als Hauptgründe mangelnde Unterstützung durch die Arbeitgeber, Zeitmangel oder Angst bestraft zu werden angegeben! Für die SGAS sind die Kontrollorgane dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Verpflichtungen betreffend der Übernahme der Weiterbildungskosten eingehalten werden. Zeit und Kosten im Zusammenhang mit einer Ausbildung dürfen nicht zu Lasten der Mitarbeitenden gehen.

  • Die Kontrollorgane sind am Ball
  • Einreichung eines Postulats zur Unterstützung des Milizsystems

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