Das Herstellen, Inverkehrbringen oder Betreiben von Maschinen oder Gesamtanlagen (verkettete Maschinen) ist mit vielen gesetzlichen Vorgaben verbunden und fordert Fachwissen. Die relevanten Aspekte rund um die Maschinenrichtlinie werden deshalb am Seminar in praxisgerechter und anschaulicher Form vermittelt und anhand von Beispielen erklärt.
Welches sind die gesetzlichen Grundlagen und Pflichten für Hersteller und/oder Inverkehrbringer von Maschinen? Wo liegen wesentliche Unterschiede zwischen Hersteller und Betreiber von Maschinen? Seminarteilnehmende erfahren, welche Unterlagen im Konformitätsbewertungsverfahren nach den Anforderungen der aktuell gültigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu erstellen sind, um eine Maschine oder unvollständige Maschine gesetzeskonform in Verkehr zu bringen.
Im Weiteren werden einige harmonisierte Normen vorgestellt, unter anderem die EN ISO 12100:2010, welche die grundsätzliche Methodologie für die Risikobeurteilung festlegt, um sichere Maschinen überhaupt zu konstruieren. Neben der EG-Konformitätserklärung ist dem Kunden auch eine Betriebsanleitung der Maschine mitzuliefern. Welche gesetzlichen Mindestanforderungen gelten bei der Erstellung von Betriebsanleitungen und welche empfohlenen Normen können beigezogen werden?
Werden Maschinen oder Gesamtanlagen so verändert, dass die Änderung für die Funktion der Maschine oder der Gesamtanlage von Bedeutung ist, spricht man von einer «wesentlichen Änderung». Unter Umständen kann der Betreiber zum Hersteller werden. Wir zeigen den Teilnehmenden auf, was beim Umbau von Maschinen und Gesamtanlagen zu beachten ist und was nicht unter eine «wesentlichen Änderung» fällt. Anhand von Beispielen zeigen wir auf, wie solche Änderungen gesetzeskonform durchgeführt und dokumentiert werden können – insbesondere auch bei älteren Maschinen.
Die europäische Maschinenverordnung «Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen» wurde im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht und ist, nach einer Berichtigung der Termine, seit dem 19. Juli 2023 in Kraft und muss am 20. Januar 2027 (Stichtag) verbindlich angewendet werden. Bis zum 19. Januar 2027 sind Maschinen, unvollständige Maschinen und Sicherheitsbauteile zwingend nach der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr zu bringen. Es gibt keine Übergangsfrist, in der wahlweise die aktuell gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder die neue Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen angewendet werden kann. Wir zeigen die wichtigsten Änderungen auf.
Interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Kursleiter Renato Walker
Anerkannte Weiterbildung:
Von SAQ und SGAS anerkanntes Fortbildungsseminar!
Das sagen bisherige Teilnehmende:
«Spannende Praxisbeispiele vorgestellt. Direkt auf aktuelle Problem- und Fragestellungen eingegangen»
«Inhalte bringen mich weiter. Vielen Dank.»
«Sehr fachkompetente Referate»