Nur dank einer umsichtigen und vorausschauenden Bewirtschaftung von Immobilien werden Personensicherheit, Betriebsbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen sowie Werterhaltung von Gebäuden erreicht. Stimmen Theorie und aktuelle Praxis derzeit überein?
Eigentümer- und Nutzerschaften von Gebäuden sind dafür verantwortlich, ausreichende bauliche, technische, organisatorische und abwehrende Massnahmen umzusetzen, um den Brandschutz zu gewährleisten. Diese Verantwortung beinhaltet nebst der Werkeigentümerhaftung nach Artikel 58 des Obligationenrechts (OR) auch die Unterhalts-, Qualitätssicherungs-, Dokumentations- und Sorgfaltsflicht gemäss den VKF-Brandschutzvorschriften – und dies über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes hinweg!
Beauftragen Eigentümerschaften Immobilienbewirtschafter oder Ähnliche mit der Gebäudebewirtschaftung, müssen Verantwortlichkeiten und Schnittstellen zwischen den Vertragsparteien klar geregelt sein. Umso mehr, als die Hauptverantwortung immer bei der Eigentümerschaft verbleibt. Genauso gilt es, das Know-how im Brandschutz in Abhängigkeit zur Komplexität eines Gebäudes – wie der frühe Einbezug von Nutzeranforderungen und des Facility Managements (FM) in den jeweiligen Phasen des Bauvorhabens – sicherzustellen.
Einzuhalten gilt es zudem die Dokumentationspflichten zu Gebäuden sowie zu sämtlichen Brandschutzeinrichtungen. Dazu gehört auch der Know-how-Transfer unter den Beteiligten. Und grosse Herausforderungen zeigen sich für Facility-Verantwortliche zusehends bei den Themen Inspektion, Wartung und Unterhalt der Brandschutzgewerke.
Mit Vertretern von Eigentümerschaften, Immobilienbewirtschaftern, FM-Providern sowie Justiz- und Brandschutzbehörden werfen wir einen Blick auf das aktuelle Brandschutzniveau in der Nutzungsphase von Gebäuden und informieren über entsprechende Learnings und To-dos.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Die Tagungsleitung.
Anerkannte Weiterbildung | Die Tagung ist von der VKF, dem Swiss Safety Center und der SGAS als Weiterbildung anerkannt. |
Gender Disclaimer | Zum Zweck der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen sind für alle Geschlechter gleichermassen zu verstehen. |
Covid-19 | Bei den Präsenzveranstaltungen sind die zum Durchführungszeitpunkt der Veranstaltung geltenden Corona-Massnahmen verbindlich. |