AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SAVE AG
  1. Anmeldung
  2. Leistungen
  3. Zahlungskonditionen, Preise
  4. Abmeldungen
  5. Absage von Veranstaltungen
  6. Datenspeicherung/-sicherung
  7. Haftung
  8. Informationspflicht
  9. Eigentums- und Immaterialgüterrechte, Urheberrechte
  10. Geheimhaltung
  11. Datenschutz
  12. Datensicherheit
  13. Salvatorische Klausel
  14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln – zusammen mit den übrigen Vertragsbestandteilen – die Geschäftsbeziehungen zwischen der Kundschaft sowie der SAVE AG (Tittwiesenstrasse 61, 7000 Chur, Schweiz; nachfolgend SAVE) im Zusammenhang mit Teilnahmen an Veranstaltungen, Tagungen, Kongressen, Kursen, Seminaren etc. der SAVE AG. Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für alle Geschlechter sowie für eine Mehrzahl von Personen.

 

1. Anmeldung

1.1. Die Registrierung zur Teilnahme an den Kursen, Fachtagungen oder Kongressen der SAVE AG erfolgt schriftlich auf dem Postweg, per Mail oder über die Onlineplattform. Die Anmeldung wird durch die SAVE AG schriftlich bestätigt.
1.2. Für die Teilnahme an virtuell durchgeführten Veranstaltungen erhält die Kundschaft die erforderlichen Logins und Passwörter.

 

2. Leistungen

2.1. Die in der Teilnahmegebühr enthaltenen Leistungen sind aus dem Veranstaltungsflyer oder auf der Internetplattform von SAVE AG zu entnehmen.
2.2. SAVE kann Leistungen hinzufügen oder entfernen.
2.3. SAVE behält sich ausserdem das Recht vor, für neu zugefügte Leistungen die Teilnahmegebühren zu erhöhen.

 

3. Zahlungskonditionen, Preise

3.1. Es gelten die im Veranstaltungsflyer respektive auf dem Onlineportal der SAVE publizierten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer.
3.2. Teilnahmegebühren sind nach erfolgter Rechnungsstellung durch SAVE innert 30 Tagen auf das Konto der SAVE zu begleichen, spätestens jedoch bis zum Veranstaltungstag.
3.3. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist befindet sich die Kundschaft ohne Mahnung in Verzug. Bei Verzugszahlung ist ein Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr geschuldet.
3.4. Eine Verrechnung von Forderungen der Kundschaft gegen SAVE ist ausgeschlossen.
3.5. Sollten bei den Veranstaltungsinformationen mehrere verschiedene Preisnachlässe aufgeführt sein, so sind diese grundsätzlich nicht kumulierbar. Es gilt der höchste berechtigte Rabatt.

 

4. Abmeldungen

4.1. Bei den Veranstaltungen der SAVE AG ist ein Rücktritt vom Vertrag bis fünf Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Später erfolgende Abmeldungen werden mit 100 Prozent berechnet, es ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Ersatzteilnehmende können bis Veranstaltungsbeginn kostenlos gemeldet werden.
4.2. Ein Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erfolgen und kann per E-Mail übermittelt werden.

 

5. Absage von Veranstaltungen

5.1. Die SAVE AG hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen Veranstaltungen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ein Wechsel von Referierenden und damit einhergehende Anpassungen im Referatsinhalt, Änderungen des Veranstaltungsortes sowie Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen die Kundschaft weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des bezahlten Betrages. Programmänderungen bleiben bei allen Veranstaltungen vorbehalten.

 

6. Datenspeicherung/-sicherung

6.1. Durch die Anmeldung zu einer SAVE-Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmende einverstanden, dass die im Zuge der Geschäftsabwicklung notwendigen Informationen und Daten in einer Datenbank/Software verarbeitet und gespeichert werden.
6.2. Die von der Kundschaft erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die Kundschaft kann jederzeit und unentgeltlich Auskunft über die gespeicherten Daten erhalten.
6.3. SAVE ist für die Sicherung der auf dem Datenserver gespeicherten Daten der Kundschaft verantwortlich. Die Datensicherung erfolgt täglich.

 

7. Haftung

7.1. Die SAVE haftet nicht für Unfälle und Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl für die an die Events mitgebrachter Gegenstände und Fahrzeuge.
7.2. Jede Haftung von SAVE für durch leichte und mittlere Fahrlässigkeit verursachte Schäden wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
7.3. SAVE haftet – soweit gesetzlich zulässig – insbesondere nicht für mittelbare oder indirekte Schäden oder für Folgeschäden wie z. B. entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Schäden infolge Downloads von der Webseite.
7.4. SAVE haftet nicht für Schäden, die durch von SAVE beigezogenen Hilfspersonen sowie Dritten (z. B. Subunternehmen, Zulieferern usw.) infolge leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit verursacht werden.
7.5. SAVE haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen.
7.6. Vorbehalten bleiben Ansprüche aus Produktehaftpflicht sowie Personenschäden.
7.7. SAVE haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Schäden aufgrund höherer Gewalt oder Störungen, die insbesondere durch fehlende Internetverbindung, rechtswidrige Eingriffe in Telekommunikationseinrichtungen und -netze, Überlastung des Netzes, mutwillige Verstopfung der  elektronischen Zugänge durch Dritte oder Unterbrüche entstehen.

 

8. Informationspflicht

8.1. Die Parteien informieren sich gegenseitig über Umstände oder Ereignisse, die für die Abwicklung dieses Vertrags von Bedeutung sein könnten. Bei ausserordentlichen Vorkommnissen ist die Gegenpartei unverzüglich zu benachrichtigen.

 

9. Eigentums- und Immaterialgüterrechte, Urheberrechte

9.1. Sämtliche Unterlagen, die SAVE der Kundschaft im Rahmen der Veranstaltungsteilnahme zur Verfügung stellt, auch solche in elektronischer Form, dürfen nicht kopiert, vervielfältigt und nicht veröffentlicht werden. Auch Teile daraus dürfen weder vervielfältigt noch veröffentlicht werden.
9.2. Sämtliche vorbestehenden Schutzrechte (Immaterialgüter- und Leistungsschutzrechte sowie Anwartschaften an solchen) verbleiben bei SAVE oder den von ihr beigezogenen Dritten. Durch diesen Vertrag werden keine Schutzrechte (Urheber-, Marken-, Design- oder Patentrechte) übertragen. Die Kundschaft ist nicht berechtigt, Schutzrechte (Immaterialgüter- und Leistungsschutzrechte sowie Anwartschaften an solchen) und auch Domainnamen aus dieser Geschäftsbeziehung ohne vorherige gegenteilige Vereinbarung allein einzureichen oder zu schützen. Sämtliche Schutzrechte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehen (inkl. Weiter- oder Neuentwicklungen), sowie Organisations- und Programmunterlagen stehen SAVE zu oder verbleiben bei dieser.
9.3. Die Parteien werden sich unverzüglich unterrichten, wenn Dritte die Verletzung von Schutzrechten durch die Leistungserbringung geltend machen. Ohne eine solche unverzügliche Unterrichtung verzichtet die betroffene Partei auf die Geltendmachung der Schadloshaltung. Die Parteien werden sich gegenseitig betreffend die Abwehr von Ansprüchen absprechen, in angemessener Weise bei der Verteidigung unterstützen und über den Verfahrenslauf laufend und verzugslos informieren.
9.4. Die Nutzung von Marken und Logos darf nur mit einer schriftlichen Zustimmung der betroffenen Partei erfolgen und muss im Rahmen der Erfüllung der vorliegenden Vereinbarung liegen.

 

10. Geheimhaltung

10.1. Die Parteien verpflichten sich, über den Inhalt des Vertrags sowie über sämtliche Tatsachen und Informationen, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, Stillschweigen zu bewahren. Im Zweifel sind Tatsachen und Informationen vertraulich zu behandeln.
10.2. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht schon vor Vertragsabschluss und bleibt nach Beendigung des vorliegenden Vertrags auf unbestimmte Zeit bestehen.
10.3. SAVE ist berechtigt, Datenschutz- und Sicherheitsverletzungen an zuständige Behörden zu melden.

 

11. Datenschutz

11.1. Die Parteien verpflichten sich, die einschlägige Datenschutzgesetzgebung einzuhalten, namentlich das Bundesgesetz über den Datenschutz und die Verordnung zum DSG.
11.2. Personendaten dürfen für den Zweck und im Umfang, in dem dies für die Erfüllung und Durchführung des Vertrags erforderlich ist, bearbeitet werden. Die Parteien beachten die Prinzipien der Rechtmässigkeit, der Verhältnismässigkeit, der Zweckbindung, der Transparenz und von Treu und Glauben.
11.3. SAVE darf im Rahmen des Unternehmensinteresses an den Veranstaltungen Listen von Teilnehmenden und Referierenden aushändigen, um die jeweilige Ansprache der Teilnehmenden und Referierenden untereinander zu verbessern. SAVE, als Veranstalter, muss zudem die Funktion als Dienstleister wahrnehmen können.
11.4. SAVE darf für die Erbringung ihrer Leistungen Dritte (z. B. Subunternehmen, Unterlieferanten) beiziehen. Sie bleibt für die vertragsgemässe Leistungserbringung durch die beigezogenen Dritten verantwortlich.
11.5. SAVE verpflichtet sich, alle gesetzlichen und regulatorischen Datenschutzvorgaben rechtmässig an die beigezogenen Dritten zu überbinden. Sie gewährt jederzeit den Schutz der Daten durch von ihr beigezogene Dritte.
11.6. SAVE verpflichtet sich, Daten ausschliesslich in Rechenzentren in der Schweiz und/oder in der EU / im EWR zu speichern. Eine Datenübermittlung in ein Drittland ausserhalb der Schweiz, der Europäischen Union und des EWR ist nur nach vorgängiger Information der Kundschaft und unter den Voraussetzungen von Art. 6 DSG möglich.

 

12. Datensicherheit

12.1. Die Parteien verpflichten sich, alle zumutbaren, erforderlichen, technischen und organisatorischen Massnahmen zum Schutz der Personendaten zu ergreifen. Die technischen und organisatorischen Massnahmen haben die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen. Neben der digitalisierten Informations- und Datensicherheit sind die Räumlichkeiten, in denen die Daten bearbeitet werden, zutrittsgeschützt.
12.2.  Die Sicherheitsvorkehrungen müssen dabei dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und wirtschaftlich zumutbar sein.

 

13. Salvatorische Klausel

13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags – zusammen mit den übrigen Vertragsbestandteilen – ungültig, unvollständig oder rechtswidrig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des Vertrags nicht beeinträchtigt.
13.2. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die betreffende Bestimmung unverzüglich durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.

 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1. Der Vertrag mit der Kundschaft untersteht schweizerischem Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, SR 0.221.211.1) genauso wegbedungen, wie es die kollisionsrechtlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG, SR 291) sind.
14.2. Gerichtsstand ist Chur. (Teil-)Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

 

SAVE AG, April 2023

 

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